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  • Erstellungsdatum 08/12/2023
  • Zuletzt aktualisiert 08/12/2023

Hygienekonzept

Dieses Hygienkonzept gilt für alle KIR-Veranstaltungen und kann hier heruntergeladen werden.

Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens spürbare Veränderungen mit sich. Maßgebend für den Zutritt zu Veranstaltungen sind die jeweils gültigen Regelungen der SARS-CoV-2-Landesverordnung der Niedersächsischen Landesregierung! Die K!R behält sich vor, aus Verantwortung gegenüber Besuchern, Künstlern und eigenen Mitgliedern sowie Unterstützern, darüber hinaus gehende Schutzmaßnahmen bei Veranstaltungen zu treffen!.

Unabhängig davon sind folgende Basisschutzmaßnahmen zu beachten!

Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich

  • eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
  • einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen (verschiedenen Hausständen) einzuhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu ergreifen und
  • Insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.
  • Personen mit einem positiven POC-Antigen-(Selbst-)Test dürfen nicht an einer Veranstaltung teilnehmen.
  • Teilnehmende Personen mit Krankheitssymptomen sind von den Veranstaltungen auszuschließen.